|
Dienstag, 17. Januar 2012 |
|
Manfred Richter zum Wahlrecht mit 16 Jahren:
Es erfolgt die Änderung der Verfassung des Wahlgesetzes und des Volksabstimmungsgesetze um Jugendlichen schon mit 16 und 17 Jahren das aktive Wahlrecht für Landes- und Kommunalwahlen zu gewähren. Des Weiteren kann diese Altersgruppe dann auch an Volksabstimmungen im Land teilhaben. Welche Erwartungen hat die Koalition SPD/Linke an ein Wahlalter mit 16?
Jugendliche sind heute in vielfältiger Weise mit komplizierten Lebenssituationen konfrontiert und bewältigen diese auch. •· Schule, Ausbildung, Studium •· Der Umgang mit Medien bis hin zu Vertragsabschlüssen z.B. für das Handy, Internet ect. •· Der Umgang mit gesellschaftlichen Umbrüchen, wie z.B. dem demographischen Wandel oder dem Datenschutz im Internet •· Jugendliche sind auch jetzt schon politisch gefordert, z.B. beim Kampf gegen Neonazis Weil das alles jetzt schon so ist, sollen Jugendliche auch aktiv mitbestimmen dürfen, wer die Geschicke auf kommunaler Ebene und auf der Ebene des Landes lenken soll.
|
|
weiter …
|
|
|
Donnerstag, 13. Oktober 2011 |
|
Die Kommunen stärken - Gleiche Chancen im Wettbewerb
Im Oktober bzw. November dieses Jahres soll in Brandenburg das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge verabschiedet werden, worum geht es da eigentlich?
Manfred Richter: Es geht um die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen auch über die örtlichen Grenzen hinaus. Es geht darum, bestimmte Dienstleistungen die zum Bereich der Daseinsvorsorge gehören, durch die Kommunen vorzuhalten um sie auf Dauer zu sichern. Dazu kann es auch gehören, bereits privatisierte Dienstleistungen wieder zu rekommunalisieren also in die öffentliche Hand zurück zu holen. Viele Menschen haben sehr großes Vertrauen in die kommunalen Unternehmen, wenn es um ihre Grundversorgung geht. Sie trauen den Kommunen am ehesten zu, diese Grundversorgung verlässlich zu sichern. Wir möchten nun bessere Rahmenbedingungen für die Kommunen schaffen, sich wirtschaftlich zu betätigen.
|
|
weiter …
|
|
|
Mittwoch, 14. September 2011 |
|
„Ein Schritt in die richtige Richtung"
In der vergangenen Landtagssitzung wurde das Brandenburger Vergabegesetz verabschiedet. Was bewirkt dieses neue Gesetz?
Manfred Richter: Zunächst einmal war es ein langer Prozess mit umfangreicher Anhörungen vieler Beteiligter. Dazu gehörten u.a. die IHK, Unternehmerverbände, Kommunale Spitzenverbände und natürlich die Gewerkschaften. Es wurde sorgsam unter Beachtung von geltenden EU-Recht beraten und abgewogen. Am Ende dieses Prozesses steht nun die erstmalige Festsetzung eines Mindestlohnes in Brandenburg in Höhe von 8 €. Das heißt, jedes Unternehmen, was sich auf eine öffentliche Ausschreibung in Brandenburg bewirbt, muss in seiner Kalkulation für die Ausschreibung eines öffentlichen Trägers den Mindestlohn miteinbeziehen. Das Gesetzt tritt ab 01.01.2012 in Kraft.
|
|
weiter …
|
|
|